19.12.2011
Ein Drogenkonsument, der keine Fingerabdrücke abgeben wollte, ist mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gescheitert. Der Mann war im Oktober 2010 im Auto kontrolliert worden.
Eine Blutprobe ergab, dass er Cannabis und Kokain konsumiert hatte, wie das Gericht heute mitteilte. Das Strafverfahren gegen ihn wurde zwar eingestellt, doch verlangte die Polizei, dass er Fingerabdrücke abgibt und sich fotografieren lässt. Denn es sei damit zu rechnen, dass der Mann sich auch künftig Drogen beschaffen werde (Az.: 5 K 550/11.NW). Der Mann widersprach, doch das Verwaltungsgericht Neustadt wies seine Klage mit einem Urteil vom 29. November ab. Es bestehe Wiederholungsgefahr, da der Kläger "seit Jahren drogenerfahren" sei. Und es gehöre zu den Aufgaben der Polizei, "geeignete Vorbereitungen zur Aufklärung von Straftaten zu treffen" - wozu Fotos und Fingerabdrücke gehörten, befanden die Richter. (dpa)
Quelle: Morgenweb