24.03.2009
Die grundlegenden Meinungsunterschiede zwischen Union und SPD über die staatliche Abgabe des Heroin-Ersatzstoffs Diamorphin an Schwerstabhängige bestehen fort. Dies wurde bei der öffentlichen Anhörung am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich, an dem Suchtexperten, Mediziner und Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) teilnahmen.
Den Ausschussmitgliedern lag ein von der SPD angestoßener Gruppenantrag vor, wonach die Behandlung mit Diamorphin in die GKV-Regelversorgung aufgenommen werden soll. Die Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und Linken, die den Antrag unterschrieben haben, wollen, dass Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft und damit eine Behandlung auf Kassenkosten möglich wird. Die vormalige rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 ein Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Abhängiger gestartet, das in vier Bundesländern und mehreren Großstädten lief.
Ein zweiter Gesetzesentwurf der Unionsfraktion sieht hingegen vor, die Laufzeit bestehender Modellprojekte zu verlängern."Wir sehen auch aufgrund der Stellungnahmen derzeit keine Möglichkeit, einer Regelversorgung zuzustimmen", sagte die Drogenbeauftragte der Unionsfraktion, Maria Eichhorn (CDU). Sie warnte, ein Großteil der etwa 140 000 Opiat-Abhängigen könnte auf Kassenkosten Diamorphin beanspruchen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), sprach hingegen von 3000 bis 5000 Patienten, für die eine Diamorphin-Behandlung auf Kassenkosten in Frage käme. "Für Schwerstabhängige ist der Zugang zu Diamorphin eine Überlebenshilfe", betonte sie. Die Betroffenen lebten wieder in normalen Verhältnissen, ihr Gesundheitszustand verbessere sich, und der parallele Konsum von Straßenheroin und anderen Drogen gehe zurück. Ohnehin sollten nur jene Abhängigen mit Diamorphin versorgt werden, bei denen andere Therapien erfolglos waren.
In den Niederlanden und in der Schweiz zählt die Behandlung mit Diamorphin zur Regelversorgung.
Quelle: Süddeutsche
Stellungnahmen der Experten